Kosten Kosten

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Grundsätzlich gilt:
“EIn Anwalt kostet weniger als kein Anwalt.”, DAV

Bei dieser allgemein gehaltenen Weisheit wollen wir es aber nicht belassen. Die anwaltliche Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Bei zivil- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist die Gebühr des Rechtsanwalts abhängig von dem Gegenstandswert (auch Streitwert). In Strafsachen gelten sogenannte Gebührenrahmen.

Daneben ist für die Erstberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehen, dass der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung trifft. Die Vereinbarung einer Vergütung ist aber auch in anderen Fällen als der Erstberatung möglich. Hierbei ist die Vereinbarung von Stunden- und Pauschalhonoraren üblich.

Welche Kosten für die Beauftragung in Ihrem individuellen Fall anfallen, berechnen wir Ihnen gerne vor der Inanspruchnahme. Dies ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Sollten Sie sich die Vertretung, Beratung oder Verteidigung finanziell nicht leisten können, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bei dem für Sie zuständigen Gericht.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so prüfen und beantragen wir für Sie die Kostenübernahme durch Ihren Versicherer.

In Einzelfällen (Dauermandate) ist auch der Abschluss von Beratungsverträgen möglich. Hierbei wird vereinbart, dass der Anwalt innerhalb eines festgelegten Rahmens alle Rechtsgeschäfte für den Mandanten erledigt und dieser hierfür einen festen monatlichen Betrag zahlt. Dieses Vorgehen bietet sich insbesondere an, wenn Sie beispielsweise das Forderungsmanagement Ihrer Firma ausgliedern wollen. Wir übernehmen also die Rolle Ihrer firmeneigenen Rechtsabteilung.

Also gilt:
“Seien Sie sparsam. Gehen Sie häufiger zum Anwalt.”, DAV